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Versetzungsbestimmungen


Hauptschule


1 x 5 im Hauptfach
- kann durch eine 3 ausgeglichen werden

1 x 6 im Hauptfach
- kann ebenfalls durch eine 3 ausgeglichen werden

2 x 5 im Hauptfach
- kann durch 2 x 3 ausgeglichen werden bis zu

4 x 5 im Nebenfach
- kann durch 4 x 3 ausgeglichen werden

1 x 6 im Nebenfach
- kann durch eine 3 ausgeglichen werden

ab 3 x 5 in Haupt- und Nebenfächern
- kein Ausgleich möglich!



Realschule und Gymnasium


1 x 5 im Hauptfach kann durch
- eine 2 in einem Hauptfach,
- 2 x 3 in Hauptfächern oder
- eine 3 im Hauptfach und Notendurchschnitt von 3,0 oder besser ausgeglichen werden

1 x 6 im Hauptfach
- kein Ausgleich möglich!

2 x 5 im Hauptfach
- kein Ausgleich möglich!

1 x 5 im Nebenfach
- kann durch eine 2 oder 2 x 3 ausgeglichen werden

1 x 6 im Nebenfach
- kann durch je 1 x 1 oder 2 x 2 oder 3 x 3 ausgeglichen werden

2 x 5 im Nebenfach
- kann durch je 1 x 2 oder 2 x 3 ausgeglichen werden

1 x 5 im Hauptfach + 1 x 6 im Nebenfach oder 2 x 5 im Nebenfach
- kein Ausgleich möglich!

 


Nachprüfungen

Wenn man die Versetzung nur knapp verfehlt hat, bleibt noch ein kleiner Hoffnungsschimmer: die Nachprüfung. Die Regeln hierfür sind von der Schulform abhängig. Insgesamt 2x darf man von Klasse 6-10 eine Nachprüfung absolvieren, aber nicht direkt hintereinander. Eine Nachprüfung wird dann verbindlich angeboten, wenn die Schülerin oder der Schüler, aufgrund einer 5 im Hauptfach oder einer 6 im Nebenfach nicht versetzt würde. Wird der Schüler oder die Schülerin wegen 2 x 5 nicht versetzt, ist eine Nachprüfung möglich, wenn eine 5 ausgeglichen werden kann.

 

 

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